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发表于 23.3.2014 21:13:45
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Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis können Sie bis zu drei Jahren nach Ihrem Ausscheiden aus
dem Unternehmen geltend machen. Sollte Ihr Chef Ihnen kein Zeugnis ausstellen können oder
wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, ihm ein fertig formuliertes Zeugnis vorzulegen. Ansonsten
bleibt nur noch der Gang vors Arbeitsgericht, wo Sie Ihr Arbeitszeugnis einklagen müssen.
Geheimcodes
Oft schon fast im Bereich des mythischen angesiedelt, sind die so genannten „Geheimcodes“ in
Zeugnissen. Damit lassen Arbeitgeber selbst schlechte Leistungen wohlklingend erscheinen und
verstoßen so nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend dazu hat sich eine interne
Notenskala etabliert. Zum Beispiel:
Note 1: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.“
Note 2: „Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
Note 3: „Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.“
Note 4: „Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.“
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass nicht - auch aus Versehen - Formulierungen in Ihr Zeugnis
einfließen, die unterschwellig etwas anderes ausdrücken könnten, lassen Sie die folgende
Formulierung unter Ihr Abschlusszeugnis setzen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten
Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses
Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben." |
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