Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten:
% T: M8 n' \: I# b! H9 `bis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten8 a. O( v" H0 Y- F1 V
Umbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen5 U5 f& k2 I, R/ }
Erstausstattung
p- a6 l. W9 Y, S" {Anschubfinanzierung für Betriebskosten9 S. D/ {% R. U y
Damit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |