Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten: 0 j. R8 b, q# L7 W0 ~
bis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten
+ V; r2 Q/ Z, p# g4 }8 Q& GUmbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen0 }8 U8 Z& |& a( {! V4 G0 N
Erstausstattung* ]/ C! P2 C0 b
Anschubfinanzierung für Betriebskosten
& o5 u9 M/ a8 D& W% o& m/ p! MDamit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |