Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten: 3 H6 Z2 ]0 m3 x$ N, e
bis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten
* w9 I3 \( ]4 \; X& N$ g" e9 FUmbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen
5 p, D+ B3 [7 U& }Erstausstattung" ]: Z- t9 B8 B/ d& @( L3 X1 k
Anschubfinanzierung für Betriebskosten) u$ l3 s, f# C2 X* |
Damit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |