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发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 ![]()
- \# {/ H. u- f2 d) P§ 22 KunstUrhG bestimmt:7 Z+ t, `- g$ \8 E
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ...
9 r0 ^% V s/ ^§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
( t- `9 h. N, C; s! q# J. a5 s* U(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:2 U& W$ x: e9 x. M
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
, X X7 s8 H" m6 g/ h& eBilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;& f, n9 T; \% x0 y( F3 b4 \
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;6 y9 l4 b6 E' U1 x; M
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.) a# j4 n+ H4 g$ Y6 F; R. k% ~
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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