本帖最后由 枣儿 于 6.12.2012 14:17 编辑 * H% X+ X$ @1 `' H% C
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Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)
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Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt." b8 _8 s( U: c r: Q1 l& i* b0 f
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Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn
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1 F- f& X/ Z) G; }: N! s! T1 M1. Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer
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Beschäftigung (§ 18 AufenthG),4 R/ ?7 H! v6 a
Beschäftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),& _% N9 F6 D; k% [( a- R
selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder
" u# P' b8 K1 E, ? Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind,1 B! W% A4 x; C m+ M4 \: h
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2. Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen und. e1 u# S4 R+ l* h% r
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3. Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.% ] @ O- L4 c( a* F
+ w/ i9 L! N' ?% GWeitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.
6 A$ O7 C. y8 qNiederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG# \+ b3 b' N7 L0 \6 f
6 o2 o# ]% s% @! l' H9 OHochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
4 Y& o# C! m+ @5 ]4 Y6 e; ~" uVoraussetzung ist, dass die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.
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$ ?7 o7 ] d ` ZAls „hochqualifiziert“ in diesem Sinne gelten insbesondere:
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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder: q5 Z0 D# w" {+ U9 d
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder, g& U" \9 q' B. i
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
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2 [7 `4 N9 ?6 s+ H" }* GDiese Beispiele sind nicht abschließend. Im Einzelfall können auch andere Personengruppen als hochqualifizierte Arbeitskräfte in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.
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5 {) r9 J% ~ z5 n# @) ~0 iWeitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.7 e" S8 U2 [$ }4 C/ r0 x
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