zu flying5757 :
Ich hoffe, Du hast recht. Aber:
1. Bei der Benachrichtigung steht nicht drauf, von wem der Brief ist. Hier wurde nicht der Empfang verweigert, sondern nur der Brief nicht abgeholt.
2. Der Brief ist bei der Post, also nicht im Herrschaftsbereich des Empfängers. Der Empfänger muss die Abholung gar nicht absichtlich vereitelt haben. So hat er z.B. nach einem Urlaub oder Dienstreise keine Gelegenheit, vom Inhalt des Briefs zu erfahren, wenn der Brief nicht nochmal zugestellt wird. Um sicher zu gehen, sollte der Brief nochmal verschickt werden. Eigentlich ist "Einwurfeinschreiben" wahrscheinlich sogar sicherer als persönliche Empfangsbestätigung. Dann liegt der Brief wirklich im Herrschaftsbereich des Empfängers. Was nützt hier eigentlich die Empfangsbestätigung? Ich sehe den Sinn nicht.
3. Das mit der Beweispflicht ist meistens nicht so einfach...
4. Trotz allem könnte der Richter aber den Zugang der Willenserklärung anerkennen. Ich würde auch darauf setzen. Sicher ist es aber nicht.
(Das alles nur theoretische Diskussionen.)
回楼主:以上只是和 flying5757 的讨论。你朋友既然在理,就不要怕。只是大概没人能打保票官司是否能赢。 |