|
3#
楼主 |
发表于 26.5.2010 21:10:24
|
只看该作者
Beantragung eines Aufenthaltstitels' j4 x j% g: O1 h# u k
Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums (bzw. spätestens drei Monate nach Einreise bei Staatsangehörigen aus den nicht visumspflichtigen Ländern) bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Sofern Sie im Stadtbereich München mit Hauptwohnsitz wohnen, ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München zuständig.
9 c2 ~3 K0 m( m" S6 WWir benötigen grundsätzlich folgende Unterlagen:
5 l9 ? Q1 ? F' jvollständig ausgefülltes Antragsformular 0 Q* m' ?! ~ K
gültiger Nationalpass,
7 [* t% @5 W7 {! _1 biometrietaugliches Lichtbild, ( G7 c0 p2 x% L! j9 }
momentaner Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkursbestätigung mit mindestens 20 Wochenstunden, Immatrikulation), - H+ e$ {- Y( a- o
ausreichender Krankenversicherungsschutz, : S5 l o3 Q9 w* ~
gesicherte Finanzierung für mindestens 1 Jahr. ! r) E2 Y" g4 X, ?7 X
zusätzlich bei Verlängerung des Aufenthaltstitels:2 O- c1 D* P* q" }5 i5 Y' }( K8 Y l
! \* I* ]! o* Z* [2 M" X+ ^* U
Nachweis des Ausbildungsverlaufs/Ausbildungsstands (z.B. bislang unbesuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen)
* y- d# s, s4 H# b, t' b3 @
% k6 q$ i, T; z& {: \% l6 C2 q& F
谢谢楼上。 |
|