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我看了一下网站,关于入籍的不是在Auslandsbehörde的,应该是在Einbürgerungsstelle的:
% q" G# g5 E+ C) y0 q8 U# c$ uhttp://www.muenchen.de/Rathaus/k ... rg/38319/index.html
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; f( v! k$ a, @- v, ^; eWer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch. |
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