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本帖最后由 leon 于 30.10.2009 09:22 编辑
我们计划明年6月份去德国结婚,可是我报了驾校到现在还没拿到本,几千块不能打了水漂哇。。
办理家团或结婚签证要求的“工作证明”的问题。
我的工作合同到明年1月到期。我可否用这个已经过期的工作合同当作“工作 ...
是不是可以马上获得工作许可?
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走失的猫 发表于 30.10.2009 02:13
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorgezuerteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt imBundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällendes Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichendvon § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigtenElternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenndie familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen desSatzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
(2)Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zuerteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist,die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebietfortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfacheArt in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird dieAufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäreLebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle desAufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt desDeutschen im Bundesgebiet tritt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
AufenthG. http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html 规定很明确。 |
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