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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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# h1 k4 F! j9 A3 BBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.3 H( n& B9 I6 N7 ]* Z' G
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Bei vorhergehenden Aupair Aufenthalt
# m p' v$ }# u9 q) }Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch" G* ~0 X- e W) P% z
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* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie5 Z2 P: I: \9 i# @) f- p% w
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses! }$ V) e0 o: f P, V8 r2 p$ y8 L
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vorzulegen.3 h) N+ ^5 Z$ ? ~+ P( N$ F* c
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Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.% _% J- V2 l& q) Q: h) q
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