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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.
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+ N7 x P. Z8 F4 a9 j# yBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt. V& `; I) r* i
Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch
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* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie
3 j, F, e- K6 b * eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses4 q' Y: K6 ?# f$ w W( O( U
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vorzulegen.
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! b% n2 X/ n' x0 a% `Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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