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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
/ I5 ]# C5 O% [- d# h2 G1 c% H5 c
; q( H6 o7 O6 L( Y* X( XBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.+ g6 U% l# b7 A" y- I- l5 V
1 h* h4 n3 x) y2 p: P* v& iBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt
: ^; n) k. ~* a5 ]" T2 ZBei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch7 ~& W) L5 ^( X( u% u
. F' @2 d& K" x5 C+ M * der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie
. C5 I* A8 {0 t4 O* i * eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses/ S' E2 S3 @/ V
! s2 x3 k& C% W' j. x6 ivorzulegen.
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8 O3 u9 Y8 s8 V. y5 uDie Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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