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楼主 |
发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 ![]()
# w* F7 l& k1 U1 r- Q§ 22 KunstUrhG bestimmt:
: ~5 C, v; P0 W„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ... $ \9 {4 v) ]: n0 H4 U: d
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:0 A. ]$ w, T" {" m* `( g
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:' ]1 a& k$ a& v
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
# F0 D/ G, ?+ b7 U# j/ N8 |0 ^8 \Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;5 C6 V; b4 u; p1 V* A
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
: e" \ }8 D1 x1 G; s, e9 hBildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
4 D$ Q: i Q3 m(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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