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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels* ~7 c; R/ t. K# p3 p/ C) n7 K
P. m) |1 o' @5 vBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.. \9 `2 d" {# a" i/ z3 t
+ b# u! d5 T/ M3 Z+ F- pBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt
% x1 m) A7 F! j( o' MBei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch
% R8 e) N2 z o0 z$ }; [0 M9 E2 _8 V! D% p
* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie
3 y1 L1 C" Y6 R( J * eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses
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vorzulegen.
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% r) K, |7 y$ J, d2 b2 D0 ]Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.+ n2 w S7 [5 ^( t
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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