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这个人上诉了,向Oberlandesgericht Stuttgart提起的诉讼。
Verfügung in der Familien
Berichterstatter:
Den übrigen Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, zur Beshwerdebegründung schritsätzlich Stellung zu nehmen. Frist: 3 Wochen
Die Beteiligten werdden gem. 68 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, dass im Beschwerdeverfahren von der Durchführung eines Termins doer einzelner Verfahrenshandlungen abgesehen werden kann, wenn diese im ersten Rechtszug bereits vorgenommen worden sind und von ihrer Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind |
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