1. Kaution ist erst beim Beginn des Mietverhältnisses fällig, und kann in drei Monatsraten gezahlt werden.
2. Wenn nichts im Vertrag steht, dann muss man nur die Wohnung beim Auszug so verlassen, wie sie beim Einzug war. Weder der Mieter noch der Vermieter muss die Wand neu streichen.