|
本帖最后由 wohnung 于 3.9.2010 16:26 编辑
' u; {& o- E& A/ W% B# T6 H) m8 f7 e( W3 |' M! Y' \2 s7 Z0 O% X
版主呢。。。, x8 Y( ~& @3 S; {9 L. u0 l! ?
怎这个贴还没有删* R- @& K8 V; j. @( u
6 {0 J* }( o) q. FIm März 2007 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) nach jahrelanger, auch vor etlichen Gerichten geführten Debatte allerdings klar, dass der Betreiber einer Webseite, auf der solches geschieht, zwar für die Diskussionsbeiträge nicht verantwortlich ist, wohl aber dafür, sie zu entfernen, sobald er davon erfährt (Az. VI ZR 101/06). Seitdem ist jeder Forenbetreiber, jeder Blogger auch ein kleiner Zensor seiner diskutierenden Leserschaft.* T# e7 R+ y j2 b5 M2 ^& v9 ]
4 _/ Q+ V8 n6 ?4 F2 W p. T; kDer BGH bestätigte damit Urteile, wie sie zuvor auch die Landgerichte Berlin und Düsseldorf sowie die Oberlandesgerichte in Düsseldorf und München gefällt hatten. Stets ging es dabei um Foren- oder so genannte Störerhaftung, und stets betonten die Gerichte zwei Grundprinzipien: Keinem Webseitenbetreiber wurde zugemutet, jeden Diskussionsbeitrag zu kennen und dafür zu haften; wohl aber, auf Hinweis beanstandete Beiträge möglichst umgehend zu entfernen. |
|