Lasten: Verpflichtungen wie z.B. daß die Stadt durch das Grundstück ein Rohr legen darf. Oder ein anderer hat das Recht, durch das Grundstück durchzufahren, usw.
Grundschuld: Ja, wenn der Eigentümer Geld geliehen hat, oder sonstige Schuld hat, kann er das Grundstück als Sicherheit nehmen. Wenn da keine Auflassungsvormerkung für Dich eingetragen hat, und die anderen Schuldner Dir nicht den Vorrang gegeben haben, dann bekommst Du es erst dann den Rest, wenn alle anderen Ihren Anteil bekommen haben.
Es ist nicht so einfach....
Wegen Gebühr für den Notar: sag dem, wir viel das Haus kostet, dann soll er Dir sagen können, was es Dir kostet. Das ist einfach. |