|
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann& I& S [- W9 i0 r
die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche" T: K9 ~0 B. P1 P7 N
eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes,
3 N" Q& Q; J; l: b' jsofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von
2 G( ^8 B# i7 p8 O4 GAusländern besetzt werden darf, verlängert werden. |
评分
-
1
查看全部评分
-
|