ich muss den ganzen Satz hier geben. es macht sinn.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrate einmal oder mehrmals auf den Inhaber launtende Teilschuldverschreibungen mit Wandelrechten (Wandelschuldeverschreibungen) oder Optionsrechten (Optionsschuldverschreibungen) auf Aktien auszugeben.
auf diese Ebene, youxia xiong ist recht.
d.h. Teilschuldverschreibungen auf Aktien ausgeben. Danke, jetzt ist wieder in Ordnung.
ich bedanke mich bei Euch für Eure Hilfe! |