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另外Auszug zu § 30 Ehegattennachzug( AufenthG):
* O7 `. r* b, K" c7 G$ b(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer
; t3 W5 R: Y; K2 q0 \- eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 oder 2 besitzt,
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 4 erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.. _3 M ~. _) G* X" E' G" Y5 `% b% e
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你的情况估计是(2)可以发,或Absatz 1 Nr. 4应发,自己去套。再加慕尼黑要求的居住条件。能不能得到,自己心中有个数。 |
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