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Die Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking bescheinigt hiermit, die akademischen Leistungsnachweise der oben genannten Studienbewerberin/des oben genannten Studienbewerbers auf ihre Echtheit überprüft zu haben. Zur überprüfung haben folgende Dokumente vorgelegen:
__X___ Schulzeugnis der letzten drei Schuljahre
__X___ Hochschulaufnahmeprüfung
______ Immatrikulationsbescheinigung der chinesischen Hochschule
__X___ Studienbuch der chinesischen Hochschule
__X___ chinesischer Hochschulabschluss
Insgesamt haben _4__ der oben genannten chinesischen Hochschuldokumente vorgelegen.
Bei der überprüfung hat es keine Beanstandungen gegeben. Bei fragen oder bei Zweifeln an der Echtheit dieser Bescheinigung werden die Akademischen Auslandsämter gebeten, sich unter Angabe der Bescheinigungsnummer an die unten angegebene Adresse der Akademischen Prüfstelle zu wenden.
Die Akademische Prüfstelle möchte darauf hinweisen, dass diese Bescheinigung nicht mit dem im regulären Verfahren zu erwerbenden Zertifikat gleichzusetzen ist.
Im regulären überprüfungsverfahren der Akademischen Prüfstelle werden vor Ausreise der Kandidaten nicht nur deren Dokumente auf ihre Authentizität überprfüt. Außerdem wird in einem mündlichen Interview die Plausibilität der dokumentierten Qualifikationen beurteilt und somit ausgeschlossen, dass authentische Nachweise durch Personen vorgelegt werden, welche die belegten Leistungen nicht selbst erbracht haben. Diese wichtige mündliche Ergänzung einer Authentizitätsprüfung ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt und müsste durch die Hochschule selbst vorgenommen werden.
Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Akademische Prüfstelle deshalb lediglich die Authentizität des dokumentierten akademischen Hintergrundes des Kandidaten.
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