Die Privat-Haftpflicht-Versicherung sichert die Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten zufügen und für die sie nach dem Gesetz verantwortlich sind.
Sie ist eine Familien-Versicherung, in der die Ehepartner und die Kinder gemeinsam versichert sind. Die Mit-Versicherung der Kinder ist nicht grenzenlos. Grundsatz: Bis zum Ende der Schul- und der ersten Berufs-Ausbildung sind sie in der elterlichen Police versichert. Paare ohne Trauschein können bei vielen Gesellschaften (nicht bei allen) ebenfalls in einer Police versichert sein. Das Zusammenleben muß der Gesellschaft aber vor Eintritt eines Schadenfalles mitgeteilt und nachgewiesen worden sein.