|
<!--QuoteBegin-hasecui+04.04.2007, 12:58 --><div class='quotetop'>QUOTE(hasecui @ 04.04.2007, 12:58 )</div><div class='quotemain'><!--QuoteEBegin-->麻烦你看清楚再议论。<br /><br />我问的问题,斑竹给出的答案根本就是错的,而且还是后来我自己指出他的答案是错的。<br /><br />我就是要看看他的答案哪里来得依据,跟我看到的法律根本不一样。<br /><br />你这是贼喊捉贼,反咬一口。<br /><br />对你这种如此居心叵测的人,我还非赖在你的楼里跟你干到底,省得你小人得逞。<br />[right][snapback]1295093[/snapback][/right]<br /><!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--><br /><br />你问题的答案在这里,从BfA来。我不明白你看的是哪来的<br /><a href='http://www.eu-info.de/static/common/files/view/1272/rente.pdf' target='_blank'>http://www.eu-info.de/static/common/files/.../1272/rente.pdf</a><br />p. 12<br /><br /><span style='color:blue'>6 Welche Rente bekomme ich als Ausländer im Ausland?</span><br /><span style='color:blue'>Halten Sie sich als Ausländer gewöhnlich im Ausland auf, so erhalten Sie die Rente grundsätzlich nur aus Ihren Bundesgebiets-Beitragszeiten, also nicht aus den beitragsfreien Zeiten. Der sich daraus ergebende Wert wird auf 70 % gekürzt. </span>Der Gesetzgeber begründet diese Kürzung damit, dass Ausländer im Ausland nicht am Produktivitätsfortschritt in Deutschland teilhaben, so dass sie eigentlich keine Rentenerhöhung bekommen könnten. Um trotzdem die Rente regelmäßig erhöhen zu können, wird sie von vornherein <span style='color:red'>auf 70 % gekürzt</span>.<br />Ansonsten gelten die gleichen Einschränkungen wie für Deutsche. Das heißt, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit kann nur gezahlt werden, wenn sie bereits zustand, als Sie sich noch gewöhnlich in Deutschland aufhielten.<br />Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann nur gezahlt werden, wenn sie unabhängig vom deutschen Teilzeitarbeitsmarkt zusteht.<br />Bitte beachten Sie, dass Ausländer, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten, die Erstattung<br />ihrer Beiträge beantragen können. Dies gilt selbst dann, wenn sie später einen<br />Anspruch auf deutsche Rente hätten. Voraussetzung ist, dass keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht und 24 Kalendermonate nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in Deutschland vergangen sind. Nähere Einzelheiten entnehmen<br />Sie bitte der BfA-Information Nr. 26. |
|