An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrer Heiligen, also nicht nur derer, die offiziell heilig gesprochen sind, sondern auch (und insbesondere) der Heiligen, „um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott“.
Das Fest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem besonderen Tag zu feiern.
Jährliche Gedenktage für Verstorbene – ob Märtyrer, Heilige oder „Normalsterbliche“ – gab es bereits im antiken Christentum.
In den östlichen Kirchen finden sich seit Anfang des 4. Jahrhunderts dann ausdrücklich Allerheiligenfeste, die allerdings als „Herrentag aller Heiligen“ am 1. Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurden.
In der westlichen Kirche weihte Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das heidnische römische Pantheon in Rom – zuvor das Heiligtum der antiken Götterwelt – der Jungfrau Maria und allen Heiligen und ordnete eine jährliche Feier an, zunächst am Freitag nach Ostern.
Papst Gregor III. weihte schließlich eine Kapelle in der Basilika St. Peter allen Heiligen und legte daher für die Stadt Rom den Feiertag auf den 1. November.
Ende des 8. Jahrhunderts begann man an diesem Tag dieses Fest vor allem auch in Frankreich zu feiern. Allmählich verbreitete sich in der gesamten Westkirche der 1. November.
Papst Gregor IV. legt 835 (839?) Allerheiligen für die gesamte Westkirche auf den 1. November fest.
Die orthodoxen Kirchen feiern ihr Allerheiligenfest noch am 1. Sonntag nach Pfingsten. Die Protestanten feiern das Allerheiligenfest nicht, allerdings ist am Vortag der Reformationstag. Es ist den Prostestanten jedoch erlaubt, diesen Tag gottesdienstlich zu begehen oder seiner zu gedenken. Das Gottesdienstbuch sieht es entsprechend vor (Ev. Gottesdienstbuch S. 438)
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche feiert den Gedenktag der Heiligen am 1. November, wie auch am Vortag das Reformationsfest.