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有谁知道关于Urlaub Geld的问题

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1#
匿名  发表于 26.5.2003 22:01:31
不知有谁知道关于Urlaub Geld的法律或行业规定。
在什么情况下我们有权力得到Urlaub Geld,应得到多少?
每年多少天,每天多少?全工资还是一定百分比?

比如Vollzeit 工作一年,我知道按照德国法律明确规定有
28天全薪Urlaub。
但是对于我们外国学生,一般都是teilzeit或者只有假期2,3
个月Vollzeit。根据我个人3年来的打工经历,各个公司
处理的是完全不同。
有些公司根本不给。
有些公司只给2,3个月的Vollzeit,(每月2天)
有些公司必须干满一年,然后全年累积小时折算成天,
然后有的公司给100%,有的给70%。
如果为干满1年有的帮你折算给一点,有的则一点不给。
而且各公司的折算方法也完全不同。
而且很多公司我们不开口,他是绝对不会主动给的。
更有甚的只要当年签合同是,忘了或没注意相关条款,就会百般抵赖。

德国是法治社会,不知鸿客或其他哪位前辈知道相关的规定。
大家以后好依法力争自己的合法权益。

谢谢各位!!!
2#
匿名  发表于 28.5.2003 16:24:30
基本只给正式职工,最多某些给学生(全日)1月2天
先懂法,再争取利益 teeth_smile.gif
3#
发表于 28.5.2003 20:48:35 | 只看该作者
我听说过是一次签定的工作合同超过一个月就必须给urlaubsgeld,所以很多中介工作合同都是分开签,每次不超过一个月。
4#
匿名  发表于 28.5.2003 22:34:23
5#
发表于 28.5.2003 23:51:42 | 只看该作者
很多中介是工作时间1日到30或是31日结束,才给你两天的URLAUB GELD 的钱!若是缺了几天工作也是没有的!
6#
发表于 29.5.2003 00:02:05 | 只看该作者
Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld
Rechtslage - Übersicht
von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Sakowski


1. Einleitung

Bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (sog. Gratifikationen) handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Rechtsprobleme ergeben sich in der Praxis vor allem in zweierlei Hinsicht. Zum einen stellt sich die Frage, ob es eine Art "Besitzstandsschutz" für Arbeitnehmer gibt, denen jahrelang Gratifiktationen gezahlt wurden und denen sie nunmehr gekürzt oder gestrichen werden sollen. Man spricht insoweit von einer "betrieblichen Übung". Zum anderen ist vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes fraglich, ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitgeber Ungleichbehandlungen bei den Zahlungen vornehmen darf.


2. Ungleichbehandlung

a) Art der Beschäftigung

Einschlägig ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.10.1998 (9 AZR 299/97). Im zugrunde liegenden Fall richtete sich die Klage gegen den Inhaber eines Fruchtgroßhandels. Dort waren verschiedene Gruppen von Beschäftigten tätig. Die Lagerarbeiter und Kraftfahrer erhielten seit Jahren 500 DM Urlaubsgeld und 1.000 DM Weihnachtsgeld. Die kaufmännischen Angestellten erhielten statt dessen im Dezember ein zusätzliches Monatsgehalt. Dagegen wurden die ungelernten Obstsortiererinnen im Dezember nur mit einer Steige Obst und einer Flasche Kirschlikör bedacht.

Eine Obstsortiererin verlangte Gleichbehandlung mit den Lagerarbeitern und Kraftfahrern. Das BAG gab ihr recht und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung zusätzlichen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für die letzten Jahre. Zur Begründung beruft sich das Gericht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser verbietet sachfremde Gruppenbildungen bei Beschäftigten. Die Vorinstanz hatte einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung bejaht. Dort hieß es, Lagerarbeiter, Kraftfahrer und kaufmännische Angestellte müssten länger eingearbeitet und eine rasche Fluktuation müsse verhindert werden. Deshalb sei das betriebliche Interesse an dieser Beschäftigtengruppe größer.

Dem widerspricht das BAG. Erhöhte Aufwendungen in der Urlaubs- und Weihnachtszeit fallen gleichermaßen fuer Obstsortierer als auch für die übrigen Beschäftigten an. Wenn sich der Arbeitgeber generell für die Zahlung betrieblicher Gratifikationen entscheide, könne er nicht einfach eine Beschäftigtengruppe übergehen. Unterscheidungsmerkmale - wie hier das Kriterium der Betriebstreue - werden für eine Gruppenbildung nur dann berücksichtigt, soweit sie den Arbeitnehmern erkennbar waren oder vom Arbeitgeber offengelegt wurden. Das sei hier erst im Prozess und mithin zu spät geschehen.

cool.gif Umfang der Beschäftigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in einem Urteil vom 24.5.2000 (10 AZR 629/99), dass die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt werden, wenn das Weihnachtsgeld per Tarifvertrag um einen Betrag gekürzt wird, der für Voll- und Teilzeitkräfte identisch ist. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des ?2 Abs. 1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Tarifvertrag bestimmt, dass "zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit" das Weihnachtsgeld pauschal bei allen Mitarbeitern um 1.000 DM gekürzt wird. Das stand im Widerspruch zum Manteltarifvertrag. Dieser bestimmte, dass Teilzeitbeschäftigten eine anteilige Sonderzuwendung zusteht, deren Höhe sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen zur tariflichen Arbeitszeit bestimmt. Das Gericht meinte, diese Formel müsse auch bei einer Kürzung zur Anwendung kommen.

c) Elternzeit

Nach Ansicht des BAG (Urteil v. 12.1.2000 - 10 AZR 840/98) kann eine Angestellte, die sich in der Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) befindet, von der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ausgenommen werden. In zugrunde liegenden Fall enthielt der Arbeitsvertrag eine Klausel, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Zur Begründung heißt es, dass der Arbeitgeber durch den arbeitsvertraglichen Vorbehalt der Freiwilligkeit die Möglichkeit hat, jedes Jahr aufs Neue zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er Weihnachtsgeld bezahlt. Die Mitarbeiter müssen in diesem Falle damit rechnen, dass bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern von dieser Leistung ganz ausgeschlossen werden. Dies stelle wegen sachlich gerechtfertigter Ungleichbehandlung keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Es sei sachlich gerechtfertigt, Mitarbeiter auszuschließen, die sich in der Elternzeit befinden. Denn bei der Gratifikation handele es sich um eine zusätzliche Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung und um eine Belohnung für die Betriebstreue. Im Erziehungsurlaub ruhe dagegen das Arbeitsverhältnis.

d) Geschlecht

Durch Urteil vom 9.9.1999 (Az. C 281/97) entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Tarifvertragsklauseln, die bestimmen, daß Weihnachtsgeldzahlungen in Höhe eines Monatsgehaltes nicht für geringfügig Beschäftigte gelten, jedenfalls dann gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts verstoßen, wenn deshalb in der Praxis wesentlich mehr in den Tarifvertrag einbezogene Frauen als Männer kein Weihnachtsgeld erhalten. Darin sehen die Richter eine unzulässige Diskriminierung geringfügig beschäftigter Frauen gegenüber vollzeitbeschäftigten Männern. Als Bewertungsgrundlage dient die Europäische Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Hier wie in Art. 141 des Amsterdamer Vertrages gilt das Gebot gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit. Nach groben Schätzungen beträgt in Deutschland der Frauenanteil bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen insgesamt 75%. Allerdings sind keine Statistiken verfügbar, für wie viele geringfügig Beschaeftigte das Urteil konkrete Auswirkungen entfaltet.


3. Praxistipp

Aus Arbeitnehmersicht ist der Richterspruch zu begrüßen. Zu beachten ist allerdings, dass das Weihnachtsgeld aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten zum monatlichen Arbeitsentgelt hinzuzurechnet wird. Das könnte bei nicht wenigen 630 DM-Jobbern dazu führen, dass die Grenze geringfügiger Beschäftigung überschritten wird. Die Folge wäre eine Anwendbarkeit der Regeln für Vollzeitbeschäftigte. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.8.1994 (12 RK 59/92) nutzt es auch nichts, wenn der Beschäftigte auf das tarifvertraglich zustehende Weihnachtsgeld verzichtet (danke an Herrn Sven Knoop für diesen Hinweis). Vom Tarifvertrag abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Der Arbeitgeber war im entschiedenen Falle versicherungspflichtig, obwohl der Beschäftigte nie Weihnachtsgeld erhalten hatte.

Aus dieser Sicht kann es für Betroffene sogar ratsam sein, sich gegen den tarifvertraglichen Ausschluss nicht zur Wehr zu setzen. Für Arbeitgeber kann es ratsam sein, mit dem Beschäftigten ein Entgelt zu vereinbaren, das auch unter Berücksichtigung tariflicher Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen die durchschnittliche 630 DM - Grenze nicht übersteigt.


4. Weiterführende Beiträge

Wie eine betriebliche Übung auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld entstehen kann, wie man sie als Arbeitgeber wieder beseitigt und wie sie von vornherein gar nicht entstehen kann, erläutert der Beitrag arb-r16.


7#
发表于 29.5.2003 00:10:27 | 只看该作者
在打工实践中,的确各个公司计算都不一样.一般说大公司都按法定给你Urlaub的时间,你如果不申请Urlaub,就会给Urlaubsgeld.象在西门子,就是不管是vollzeit或 teilzeit都是安装你的总的工作天数来计算Urlaub的天数.也碰到在一个公司工作了6个月,一点也不计算Urlaubsgeld.
8#
发表于 29.5.2003 00:22:20 | 只看该作者
休Urlaub得到除工资以外的zusaezliche Urlaubverguetung
不休Urlaub得到除工资以外的Urlaubsabgeltung
不知道所谓的Urlaubsgeld指什么?
9#
匿名  发表于 4.6.2003 11:47:31
有没有更详细的关于学生打工的Urlaubsgeld的信息!
谢谢!
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