nein. geht nicht solange "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" in deinem Paß steht. du hast sicherlich nur "nicht-selbständige oder vergleichbare Tätigkeit bzw Beschäftigung erlaubt" in deinem Paß, da du gerade fertig bist.
Im jetzigen Gesetzrahmen hast du einfach eine Chance, weil du nur Aufenthaltserlaubnis statt Niederlassungerlaubnis hast.
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