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楼主 |
发表于 26.4.2010 16:36:57
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die Höchstaufenthaltsdauer für Studienzeiten beträgt maximal zehn Jahre.
Ein Aufbaustudium kann nur innerhalb dieser Höchstaufenthaltsdauer
absolviert werden. Sollten Sie sich bereits seit Juli 2001 zu
Studienzwecken (studienvorbereitende Deutschkurse, Studienkolleg,
Studium) in Deutschland aufhalten kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis
für ein Aufbaustudium erteilt werden, da Sie dieses nicht innerhalb der
angemessen Frist (10 Jahre) abschließen können.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Schiebel
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ausländerbehörde
Studenten und Wissenschaftler
KVR-II/312-Stu
Ruppertstr. 19, 80466 München
Tel.: 089/233-22894
Fax: 089/233-24760
E-Mail: sabrina.schiebel@muenchen.de
Internet: http://www.muenchen.de
Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt München - siehe:
http://www.muenchen.de/ekomm |
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