|
原帖由 hallomuc 于 2.9.2008 21:39 发表 . j: Z, q+ Q; B2 @& B" {
忽视,不交,德国人都不交。而且据说学生是免的。
1 @" _- `' R4 o/ T* R/ a学生是否免费在GEZ的网站上有说明!
: g8 D/ v+ W! t) M4 V r3 b( y: k; J, _. s- }
15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?
0 S& k& a! p$ ]" P% p& j4 v" C2 R( _! S( \8 o0 x& t: f$ N7 ]
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
4 x3 g/ x, K# Q5 H) I5 N$ u9 p5 KWohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
' x# N2 L. r$ a2 q8 o; Z- ADie Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.
, U' M- l1 z! f3 r
+ s! Z. d2 O2 o2 f6 D0 `( \: p! m9 p0 J
% H; C8 m" A( q8 ^[ 本帖最后由 Frank7258 于 2.9.2008 22:26 编辑 ] |
|