为解决专业人才匮乏的问题,德国联邦内阁于2012年2月通过授权法案,正式向非欧盟国家的专业人才发放"欧盟蓝卡"。* t* s0 z, Q. p, z
本月初,德国联邦内阁通过了内政部提交的一项法律草案。根据这一法案,对于高素质(主要是指教育背景在本科以上)的外国人,只要能够在德国找到一份年薪超过48000欧元的工作就可以获得欧盟蓝卡,数学、计算机科学、自然科学领域的人才只需年薪达到33000欧元即可获得欧盟蓝卡。根据德国投资移民研究机构德中信(www.zonssen.cn)对联邦劳动局总部的电话采访, 欧盟蓝卡是根据欧盟统一法律颁发的类似“技术移民”居留许可,持有人可以无限制的在欧盟居住并享有社会福利待遇。德国政府计划每年将发放3500张欧盟蓝卡。欧盟蓝卡既是居留许可,同时也是无限制工作许可,蓝卡持有人的家属也不需要再额外申请工作许可,可以再德国自由择业。+ v& g* p9 [ H8 F0 t
/ ?; Q; ^3 _) h' X2 |. m+ ~) O: Y德国经济部长Philipp Rosler表示,这是移民政策的一个质的飞跃,这样德国才能在招募人才方面具有竞争力。德国虽然从2005年开始就通过移民法案,但因为宣传不足,所以在很多人印象中,德国仍然是“非移民国家”,无法与美国加拿大竞争高素质人才与投资移民。此次德国正式推出蓝卡政策,用意就是在全世界范围内网罗人才与投资者,加强全球化时代的自身竞争力。! z4 U/ F }4 O& V
& `% F0 b4 d% m* U C8 P5 G除引进技术人才外,完善养老金补贴系统、解决员工心理疾病,也将是德国劳工部未来两年的工作重点。由德国政府出钱补贴的李斯特养老金(Riester-Rente),由于申请手续繁琐,很多德国人每年都会放弃申请。冯德莱茵表示未来两年将着手改变这一现状,使申请程序更加透明、明朗化,同时她希望政府能再增加养老金的补贴,至少保证现在月薪在850欧元以下的低收入者,退休时不会陷入生活困境。另外,近几年越来越多的企业职工因工作压力大等因素,出现心理疾病,针对此情况,冯德莱茵表示将寻找对策,保护员工权益。
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何谓蓝卡+ v% P: p: Z7 D, t
三年前欧盟27个成员国就移民蓝卡计划达成共识。蓝卡的颜色来自欧盟旗的蓝色,旨在为非欧盟国家的高技术人才移居欧洲提供方便。欧盟国家一方面为劳动市场高技术人才匮乏而苦恼,另一方面却眼看着亚洲、非洲的精英们源源不断地流向北美和澳洲,于是提出了类似美国绿卡的蓝卡计划。! A2 Q* I# F. W1 T0 U0 E+ ]! a
蓝卡相当于是欧盟27个成员国的统一工作及居留许可。外来移民在任何一个欧盟成员国获得蓝卡后,可在欧盟任何国家就业,而无需分别向各国申请签证及工作和居住许可。但持有者在第一个居住国必须呆满三年,然后才能去其它国家就业。因此通常蓝卡的有效期是三年,可续延两年。持有者失去工作后仍有六个月时间去寻找另一份工作。如果申请者的工作合同少于三年,那么蓝卡的有效期只持续到合同结束后六个月。同时蓝卡也可以为持有者提供更好的社会福利,并且给家庭团聚提供方便。持有者的伴侣能够有六个月合法居留期,在此期间他/她可以在欧盟境内谋求工作。; n1 n/ U+ c. [* g( k+ `
蓝卡要求申请者必须在欧盟内有一份工作,有五年以上相关领域的工作经验或者是被成员国承认的大学学历。申请者的合同必须保证其收入是居住国平均收入水平的1.7倍,而且不能低于同等工种的薪资水平。蓝卡也可以发给那些正在欧盟合法居留的非欧盟成员国公民,但是难民和季节性工人除外。
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+ e) `6 y% N- K4 E+ kAls Tagesordnungspunkt 19 wird am Freitag, 10.02.2012 auf der Sitzung des Bundesrates über die Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Arbeitnehmer beraten., b+ r4 K( f/ w5 d" i" a+ F- }
6 O, U; T; Y3 A1 E1 ZDie Erläuterungen des Bundesrates geben folgende Hinweise:+ g# }& }2 {/ @; a! v3 M
Mit dem Gesetzentwurf soll die so genannte Hochqualifizierten-Richtlinie in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung möchte dabei die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderung nutzen. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
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; k9 x0 k q5 X- |% ~Es soll ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden: die Blaue Karte EU. Neben einem Hochschulabschluss soll für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich sein, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44 000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll verzichtet werden. Das soll den Zugang vereinfachen und das Verfahren erheblich beschleunigen. Für Hochqualifizierte in Mangelberufen soll eine Gehaltsgrenze von 33 000 Euro gelten. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch bei diesen Hochqualifizierten soll auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, jedoch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen stattfinden.
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) o) U1 T' u, i+ `3 F/ |Beide Gruppen sollen bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können. Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten sollen sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen.$ r4 }5 i z3 K" {, ^3 \7 D
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Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus soll es weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration geben. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:3 D: U) s( s, J& x: U6 |
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Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht, also eine so genannte Niederlassungserlaubnis erhalten, soll auf 48 000 Euro gesenkt werden. Falls sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, sollen sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren.+ ]" P+ x- N, I" `0 Z* I
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: D! W. N+ S* n2 yAbsolventen deutscher Hochschulen sollen im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten dürfen und, wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können.
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" i. l) P6 ]1 S, ~+ Z" t/ oFür Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, soll das Verfahren vereinfacht werden.
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Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, sollen hier bleiben können, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.& y: i; u) j6 Z! x |1 @# b
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Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, umfangreich zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen:
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So empfehlen die Ausschüsse, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem Entwurf würden nicht nur die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt, sondern darüber hinaus Verbesserungen in der Arbeitsmigration geschaffen. Darüber hinaus empfehlen sie insbesondere Änderungen, die eine weitere Erleichterung der Arbeitsmigration schaffen sollen.
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So empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales u. a. eine uneingeschränkte Zahlung einer deutschen Rente an Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU und deren Hinterbliebene zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht dies nur für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz vor. Zur Vereinfachung der Auslandsrentenbestimmungen sollten alle Rentenzahlungen in das Ausland, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, uneingeschränkt erfolgen. Für einen Großteil der Berechtigten sehe das über- und zwischenstaatliche Recht sowie Sonderregelungen für Drittstaatsangehörige ohnehin bereits heute einen uneingeschränkten Export von Rentenleistungen ins Ausland vor, so dass aktuell nur noch wenige Personen von der vorgesehenen Einschränkung im Gesetzentwurf erfasst würden.
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Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt festzustellen, dass die Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte mit einem bestimmten Mindesteinkommen in der Folge zu Maßnahmen im Aufenthaltsrecht führe, die eine weitere, sachlich nicht erforderliche Verkomplizierung des Aufenthaltsrechts darstellen und damit der erklärten Absicht – insbesondere das Arbeitsmigrationsrecht einfacher, übersichtlicher und transparenter zu gestalten – zuwiderlaufen würden. So sei die Regelung, dass eine Niederlassungserlaubnis sowie alle hierzu erteilten Aufenthaltserlaubnisse kraft Gesetzes erlöschen, wenn eine Leistungsbehörde einen positiven Bewilligungsbescheid erlassen habe, eine unverhältnismäßige Regelung. Diese existiere für keinen anderen Aufenthaltstitel und für keinen anderen Aufenthaltszweck und könne zu zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten führen. Insofern solle gebeten werden, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Sonderregelungen zu streichen.6 t. c- U3 d* B( I* } ~* s- M
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Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt insbesondere die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels zur gesteuerten Anwerbung. Für Fachkräfte aus Drittstaaten sei es schwierig, potentielle Arbeitgeber allein aus dem Ausland heraus zu identifizieren, etwaige Kontakte zu knüpfen, Vorstellungsgespräche zu führen und letztlich einen Arbeitsvertrag festzuschreiben. Ebenso sei es für potentielle Arbeitgeber schwierig, ausländische Fachkräfte “aus der Ferne” einzuschätzen, ob sie die notwendigen Qualifikationen bieten und für das Unternehmen als Fachkraft von Interesse sind.: B( ~: v2 V8 N+ ?# B; L* z
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* C/ O) o+ u! {# x4 CEs sei daher erforderlich, dass Fachkräfte aus Drittstaaten Möglichkeiten erhielten, mit dem Ziel der Arbeitssuche für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einzureisen. Der Titel dürfe aber kein Einfallstor in die Sozialsysteme werden und daher sollte ausdrücklich noch einmal auf die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung verwiesen werden.
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Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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QUELLE:http://www.aufenthaltstitel.de/2 ... te-eu-im-bundesrat/ |