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Die Fiktionsbescheinigung (von lat. fictio - Einbildung, Annahme) ist ein Begriff des deutschen Ausländerrechts. Die Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt für eine Tatsache, über die noch nicht entschieden wurde. Eine solche Bescheinigung wird nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels stellt.
Sofern er sich zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Deutschland aufhält, gilt sein Aufenthalt als erlaubt, bis die Ausländerbehörde über seinen Antrag entschieden hat. Ist der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und wird der Antrag auf Verlängerung verspätet gestellt, gilt die Abschiebung bis zur Entscheidung als ausgesetzt.
Für die Fiktionsbescheinigung wird nach § 47 Abs. 1 Nr. 8 Aufenthaltsverordnung (AufentV) eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Nach § 53 Abs. 2 AufentV steht auch anderen als Sozialhilfeempfängern die Reduzierung oder Befreiung von dieser Gebühr zu.
这个是临时居留许可证,3个月之内有效的话,你可以多次出入境。不需要再签证。 |
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