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回复 1# 柔麟
我看了下慕尼黑的规定,确实有类似的条文:
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung derletzten Ehe/die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bei Vorehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,-- €). In das beim zuständigen Standesamt geführteEheregister wird Scheidung bzw. Todeines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin. - Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssenSie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenenLebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wirempfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Datensicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher,Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden undFamilienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden undScheidungsurteile und Aufhebungsurteile.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/heirat/51788/unter.html |
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