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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.
" ]; W' C1 G1 z1 |' |8 LIst dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.- m7 g- E* s9 g, I' g
Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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