按理说,你丈夫允许工作,你也就允许工作。
Aufenthaltsgesetz
§ 29 Familiennachzug zu Ausländern
...
(5) Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der
Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche
Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren
rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat. |