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在德国丢钥匙和配钥匙都不是小事, 带来的赔偿从10块钱到5000块不等- I5 H- _+ Z9 D5 [# s' X
Viele Mieter kennen die Situation: der Wohnungsschlüssel lässt sich einfach nicht mehr auffinden. In vielen Mietverträgen ist verankert, dass im Verlustfall eines Schlüssels der Mieter generell alle daraus resultierenden Kosten tragen muss.( F* i$ f0 a# |5 t: ]; _/ E- s$ ]
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Doch nicht in allen Fällen kann der Vermieter darauf bestehen bzw. müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.) c# o! W4 _. C7 H! R2 t" X
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In der Regel lässt sich ein herkömmlicher Schlüssel für wenig Geld, im Durchschnitt 5 Euro, beim nächsten Schlüsseldienst kopieren. Ist der Schlüssel, der verloren ging, jedoch ein nummeriertes Stück einer kompletten Schließanlage, kann es für den Mieter unter bestimmten Voraussetzungen teuer werden. Wenn der Eigentümer oder Vermieter darauf besteht, muss in diesem Fall eine komplette neue Schließanlage mit neuen Zylindern in Haustür und den jeweiligen Wohnungstüren installiert werden, da die Schlüssel einer solchen Anlage gleichzeitig die Haustür und die Wohnungstüren schließen. Pro Zylinder müssen rund 100 Euro kalkuliert werden, in einem 10-Parteien-Haus eine nicht ganz unerhebliche Summe, die im Verlustfall auf den Mieter zukommen könnte.& O [9 A0 t% z U
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Allgemein 250x250Dieser kann jedoch auch nur haftbar gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen muss ein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden, zum anderen muss eine Gefahr des Missbrauchs vorhanden sein. Ein Verschulden liegt beispielsweise vor, wenn der Mieter den Wohnungsschlüssel offen und gut sichtbar in seinem Wagen liegen lässt und der Wagen aufgebrochen wird. Wird dem Mieter jedoch bei einem Einkaufsbummel die Tasche mitsamt Schlüssel entwendet, trifft ihn keine Schuld.- g" w. B1 E2 M9 e: V
: ^9 Q3 F/ ~) T/ D( o p6 aZudem muss der Vermieter die Missbrauchsgefahr nachweisen, um den Mieter haftbar zu machen. Sind dem Mieter die Schlüssel beispielsweise bei einer Bergtour im Hochgebirge aus der Seilbahn gefallen, ist die Missbrauchsgefahr doch als eher gering einzustufen .Auf der ganz sicheren Seite ist der Mieter, wenn er dies durch Zeugen belegen kann.0 E$ R" } ^+ e
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Die Klauseln in vielen Standardmietverträgen, in denen der Mieter generell alle Kosten infolge eines Schlüsselverlustes tragen muss, wurden in der Vergangenheit bereits von vielen Gerichten als unwirksam erklärt. |
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