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Laut EU:
Bei der Ausfuhr aus der EU in Nicht-EU-Länder wird keine MwSt erhoben und die auf vorhergehenden Absatzstufen im Zusammenhang mit dem ausgeführten Produkt bereits gezahlte MwSt kann als Vorsteuer abgezogen werden. Aufgrund dieser MwSt-Befreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug ("Nullsatz") ist in dem Ausfuhrpreis keinerlei "Rest-"MwSt mehr enthalten.
如何办理?谅不做解释! |
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