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Quatsch.
Als doppelte Haushaltsführung kannst Du noch die Miete für Deine Wohnung in Deutschland absetzen. Wenn Du noch nicht verheiratet bist, kannst Du wie folgendes gegenüber das Finanzamt argumentieren.
Auch ein Alleinstehender kann einen "steuerlichen" doppelten Haushalt führen. Der eigene Hausstand kann aufrechterhalten werden, wenn der Arbeitnehmer dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit. Bei der Beurteilung des Lebensmittelpunkts kommt es darauf an, wie oft und wie lange sich der Arbeitnehmer in der einen oder der anderen Wohnung aufhält, wie beide Wohnungen ausgestattet und wie groß sie sind, wo sich Bezugspersonen überwiegend aufhalten. Auch die Entfernung beider Wohnungen spielt eine Rolle. Die Anzahl der Familienheimfahrten ist ein gewichtiges Indiz für die Beantwortung der Frage, wo sich im Einzelfall der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet (BFH v. 27.4.2001 - VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385). Kein eigener Hausstand wird bei einem ledigen Arbeitnehmer akzeptiert, der die Wohnung/Zimmer bei seinen Eltern lediglich auf Grund formloser Duldung ohne finanziellen Beitrag nutzt (FG Nürnberg v. 30.11.2000 - I 6/1999, rkr, DStRE 2001, 514).
Bei einem nur vorübergehend im Inland tätigen alleinstehenden Gastarbeiter mit eigener Wohnung im Heimatland wird die Zahl der Heimfahrten für die Prüfung des Lebensmittelpunktes von Bedeutung sein. Dabei ist die Anzahl der Heimfahrten jedoch nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz (BFH v. 10.2.2000 - VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949). Eine Fahrt pro Jahr ins Heimatland, ggf. eine Fahrt innerhalb von zwei Jahren, reicht hierbei aus (Vgl. R 43 Abs. 3 LStR 2002). |
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