|
本人不会德文,刚收到文件,这是什么意思啊?多谢
Hinweis auf tarifliche Ausschlussfristen
für Beschäftigte
Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis unterliegen bestimmten Ausschlussfristen. Nicht rechtzeitig in
der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Ansprüche erlöschen. Deshalb geben wir Ihnen nachfolgend
die wichtigsten tariflichen Ausschlussfristen im Wortlaut bekannt.
Ihr Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TV-L.
Die einschlägige tarifliche Ausschlussfrist lautet (§37 TV-L):
„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist
von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später
fällige Leistungen aus.“ |
|