Hinweis auf tarifliche Ausschlussfristen
für Beschäftigte
Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis unterliegen bestimmten Ausschlussfristen. Nicht rechtzeitig in
der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Ansprüche erlöschen. Deshalb geben wir Ihnen nachfolgend
die wichtigsten tariflichen Ausschlussfristen im Wortlaut bekannt.
Ihr Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TV-L.
Die einschlägige tarifliche Ausschlussfrist lautet (§37 TV-L):
„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist
von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später
fällige Leistungen aus.“作者: dietershang 时间: 15.8.2013 10:00
主要意思是说,如果你作为雇员向雇主主张权利的话,应该在六个月内以书面的形式提出。超过六个月,你的权利就失效了。