Sie besitzen einen Führerschein aus einem Staat, der nicht in unseren anderen Informationen zum Thema "Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis" aufgeführt ist.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss.
Antrag:
Wird bei Ihrer Vorsprache von uns ausgedruckt.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
Reisepass oder Personalausweis
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand.
Das Lichtbild muss Sie in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
Beachten Sie dazu bitte auch auf unserer Willkommen-Seite unter der Überschrift "Informationen externer - Bundesdruckerei" den Link "Informationen zum Lichtbild".
Ausländischen Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen:
- ADAC, Ridlerstr. 35, 80339 München, Tel.: 5195-334
- Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer
Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt
Bestätigung über die erste Anmeldung in der BRD
Falls Ihre erste Anmeldung in der BRD in München erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Bei Umschreibung auf die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend.
Bei Umschreibung auf C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen. Das erforderlich Formblatt steht als Download zur Verfügung, klicken Sie bitte hier
Nachweis über gesundheitliche Eignung
Nur erforderlich, wenn eine Umschreibung von C- oder D-Klassen erfolgen soll
C-Klassen: Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Das erforderlich Formblatt steht als Download zur Verfügung, klicken Sie bitte hier
D-Klassen: Wahlweise medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Umschreibung auf die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Umschreibung auf C- und/oder D-Klassen.
Ausbildungsmöglichkeiten bieten alle Hilfsorganisationen an. Beachten Sie bitte auf unserer Willkommen-Seite die entsprechenden Links unter der Überschrift "Externe Informationsangebote".
Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Gebühren:
Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 42,60 EUR
Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 43,40 EUR
Sonstige Hinweise:
Der ausländische Führerschein muss durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden. Diese Überprüfung nimmt ca. zwei bis drei Wochen Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben.
Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, erteilen wir nach Eingang des Kartenführerscheines den Prüfauftrag und verständigen Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei uns abholen.
Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein endgültig abgeben.
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4 Wochen.
Dies sollten Sie noch beachten:
Die Fahrberechtigung mit der ausländischen Fahrerlaubnis erlischt 6 Monate nach der ersten Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland.