; W- L* \+ m- q( z3 Y! y9 C(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist./ P9 ?6 c7 H* U! w
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5 @; J5 E) g! r6 e: O7 O§36 abs. 2 说得很明白,基本办不成。7 ~* |- d W. a% @