Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das
Optionsmodell, das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
Quelle:
http://www.bundesregierung.de/We ... ammungsprinzip.html