Zeugnisse in englischer oder französischer Sprache brauchen nicht übersetzt zu werden. Wenn Ihre Zeugnisse jedoch in einer anderen Sprache ausgefertigt sind, so müssen Sie diese übersetzen lassen und die Übersetzung amtlich beglaubigen lassen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muss durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in Deutschland beglaubigt werden. Eine Liste der Botschaften finden Sie hier.
不知道有没有申请Bonn大学的前辈,指点一下,我该怎么办
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