MeldepflichtBei Bezug einer Wohnung sind Sie nach dem Bayerischen Gesetz über das Meldewesen (MeldeG) verpflichtet, sich innerhalb einer Wochebei der Meldebehörde anzumelden. Wohnung im Sinne des Gesetzes istjeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. DasMelderecht stellt dabei allein auf den tatsächlichen Vorgang desBeziehens einer Wohnung ab, ohne dessen rechtliche Zulässigkeit zuregeln; so wird z.B. nichtgeprüft, ob die vorgesehene Nutzung der Wohnung baurechtlich zulässigist. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung erfüllen Sie mit derAbgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines. Bitteachten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nichtüberschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einerGeldbuße zu rechnen haben.