15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen? Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.+ Q% E' H& M/ B9 W/ F' u$ P" t Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf
原帖由 Frank7258 于 2.9.2008 23:14 发表 2 s) c, h8 u1 M" K9 P, t8 ` 我打电话问过,你只要申明自己没有收入,因此无力承担费用,然后签字给他们寄回去。这样他就不会一直烦你了。当然,你没有的话(包括电视、收音机以及所谓的新的接受方式就是指通过互联网收看这些节目)就直接申明没 ...
原帖由 Frank7258 于 2.9.2008 23:54 发表 Ihr Schreiben AZ: xxxxxxxx4 c* B6 B/ R- F5 }" m. f 9 E- G' o9 \4 I7 a5 d7 @/ [ Sehr geehrteDamen und Herren, hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben AZ: xxxxxxxx vom 日期. H4 h3 B" d1 ^) [ Ich teileIhnen hiermit mit, dass ich über keinerlei eigenes E ...
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