Wichiger Hinweis:Verkürzung der Gültigkeitsfrist für Testergebnisse im Rahmen der eingeführten Testpflicht
Aufgrund der neuesten Verordnung der zuständigen Behörden in China ist die Gültigkeitsfrist für Testergebnisse von 5 (siehe Mitteilung über die Einführung der Nuklearsäure-Test-Pflicht für die nach China reisenden Fluggäste vor dem Reiseantritt vom 22. Aug. 2020, http://munich.china-consulate.org/ger/zlgxw/t1808371.htm) auf 3 Tage verkürzt worden, und tritt am Tag dieser Mitteilung sofort in Kraft.
Konkret heißt es, dass die chinesischen Auslandsvertretungen nur diejenigen Testergebnisse-Zertifikate anerkennen, deren Ausstellungsdatum innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem Abflug liegt. Alle Fluggäste sind gebeten, am Tag der Ausstellung der Testergebnisse sofort die Zertifizierungsprozedur einzuleiten wie in der obenerwähnten Mitteilung vom 22. August 2020 verlangt und beschrieben.
Die Regelung für Fluggäste, die sich vor Abflug direkt am Flughafen Frankfurt a.M.und Hamburg testen lassen, bleibt unverändert.