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标题: 联邦消费和生活用品安全局寻找办公室文员 [打印本页]

作者: admin    时间: 19.6.2017 17:16
标题: 联邦消费和生活用品安全局寻找办公室文员
Stellenausschreibung 180/2017/1
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sucht für das Referat 180 "Exportangelegenheiten" der Abteilung 1 "Lebensmittelsicherheit" am Standort Berlin

eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter


Die Eingruppierung erfolgt, bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen, in Entgeltgruppe 11 TVöD und richtet sich nach den Regelungen des TVöD für das Tarifgebiet Ost.
Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit. Das Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Voraussetzung für die Beschäftigung ist, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, das drei Jahre oder weniger zurück liegt. Ausbildungszeiten stellen kein entsprechendes Arbeitsverhältnis in diesem Sinne dar.

Das BVL ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Dienststellen an den Standorten Braunschweig und Berlin. Das BVL wurde im Jahr 2002 als Zulassungs- und Managementbehörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gegründet.

Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
Erstellung und Pflege von Verzeichnissen zur Listung von Betrieben, die lebende Tiere und tierische Erzeugnisse in verschiedene Drittländer, insbesondere China, exportieren
Tagesaktuelle Bearbeitung von Änderungsmitteilungen in diesem Zusammenhang, einschließlich fachlicher und sachlicher Prüfung
Bearbeitung von Zulassungen für den Export lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse in verschiedene Drittländer

Als Qualifikationserfordernisse werden von Ihnen mindestens erwartet:
abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium der Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Lebensmitteltechnologie oder Lebensmittelchemie bzw. vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten
gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

Folgende Anforderungen sollten Sie ebenfalls erfüllen:
gute Kenntnisse des Lebensmittelrechts insbesondere bezüglich Lebensmitteln tierischer Herkunft
sichere Anwendung von Bürosoftware (insbesondere der MS Office-Programme Outlook, Word und Excel) sowie gute Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken

Darüber hinaus verfügen Sie idealerweise über:
weitere Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Chinesisch

Selbständiges Arbeiten, persönliches Engagement, Belastbarkeit, Flexibilität sowie Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft sowie Bereitschaft zu Dienstreisen werden vorausgesetzt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen von Frauen interessiert. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich; flexible Arbeitszeiten können vereinbart werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Dr. Soumaya Lhafi (Tel. 030/ 18444 18000).

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mit Anschreiben, Lebenslauf, lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdeganges, Zeugniskopien, Beschäftigungsnachweisen, ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung etc.) richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form (bitte nur im PDF-Format und in Form einer einzigen Datei), unter Angabe der Kenn-Nr. 180/2017/1 bis zum 30.06.2017 (Eingang im BVL) an bewerbung@bvl.bund.de.
Achten Sie bitte darauf, dass Bewerbungen mit anderen Dateiformaten automatisch gelöscht werden und die pdf-Datei nicht größer als 5 MB ist. Verwenden Sie bitte keine Komprimierungsprogramme wie "winzip" oder ähnliches.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen oder Bewerbungen ohne Angabe der Kennziffer nicht berücksichtigt werden.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.







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